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Hinweisgeber

Einrichtung eines "Whistleblower-Kanals" der Landkreisverwaltung nach der EU-Hinweisgeber-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 2. Juli 2023

Das Kontaktformular "Hinweisgeber" bietet Ihnen die Möglichkeit, Verstöße nach den o.g. Rechtsnormen auch anonym zu melden.
Damit haben Sie die Möglichkeit, Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einzureichen. Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.

Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten als auch anonym erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass auf anonyme Nachrichten keine direkte Antwort bzw. Stellungnahme erfolgen kann. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt. Alle Anfragen werden vertraulich und sicher behandelt.

Personalangelegenheiten können in diesem System nicht gemeldet werden. Diese sollten stattdessen mit dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprochen werden. Wir weisen außerdem vorsorglich darauf hin, dass wir verpflichtet sind, jeder Mitteilung nachzugehen. Daher sind eingegangene Mitteilungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Im Falle vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebener Falschmeldungen kann dies zu entsprechenden Konsequenzen für die mitteilenden Personen führen.